Wanderordnung

 

Der Wanderführer/die Wanderführerin bereitet die Wanderung vor, bestimmt den Weg, das Wandertempo, den Beginn und das Ende der Ruhepausen. Will ein Teilnehmer aus bestimmten Gründen die Gruppe zeitweise oder vorzeitig verlassen, so ist das in jedem Fall dem Wanderführer oder Schlussmann mitzuteilen, damit am Ziel der Wanderung bekannt ist, dass niemand durch Unfall oder sonstige Umstände zurück geblieben ist.

Bei Straßenübergängen haben die Wanderführer/führerinnen die Pflicht, die Teilnehmer zu sammeln, die Straße zu sichern und alle Teilnehmer geschlossen über die Straße zu führen.

Die Einkehr während und nach der Wanderung trägt zur Pflege der Geselligkeit bei, für gemeinsamen Gesang gibt es ein Liederbüchlein.

Besondere Pflicht eines jeden Wanderers ist der Schutz der Natur, der Tier- und Pflanzenwelt. Dazu gehört die Beachtung des Naturschutzgesetzes. Hunde sind im Wald an der Leine zu führen.

Die Teilnahme an den Wanderungen ist kostenlos. Gäste sind jederzeit willkommen. Die Mitglieder sind unfall- und haftpflichtversichert. Die Beschreibung dieser Versicherungen finden sich beim Hauptverein unter dem Link "Vereinsinfos".

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